Vorsicht bei Werbung an der Haustür oder im Briefkasten
Die Geschichte mit der übrig gebliebenen Zeit – Betrug an der Haustür
Immer wieder berichten Verbraucher von dubiosen Angeboten zur Reinigung von Hauseinfahrten, die an der Haustür unterbreitet werden. Häufig handelt es sich dabei um Betrugsmaschen, die mit scheinbar günstigen Preisen und „übrig gebliebenem“ Material locken. Doch hinter diesen Angeboten verbergen sich oft illegale Praktiken, mangelnde Qualität und rechtliche Fallstricke.
Ein typisches Beispiel ist die Geschichte eines Hausbesitzers, dem ein Mitarbeiter einer Firma anbot, seine 30 Quadratmeter große Einfahrt für 350 Euro zu reinigen. Der Mitarbeiter gab vor, bei einem Auftrag in der Nachbarschaft vorzeitig fertig geworden zu sein und noch Reinigungsmaterial übrig zu haben. Das Angebot klang verlockend günstig. Doch als der Hausbesitzer Zweifel anmeldete und nach einer Visitenkarte fragte, wurde ihm lediglich eine zerfledderte Reisegewerbekarte vorgezeigt – ausgestellt in Nordrhein-Westfalen, obwohl die Firma vor Ort agierte. Nach Einschaltung der Polizei entpuppten sich die Arbeiter als Personen mit in Irland zugelassenen Fahrzeugen, die kurz darauf verschwanden. Diese Vorgehensweise weist auf eine betrügerische Masche hin, bei der die Verantwortlichen schnell weiterziehen, sobald Verdacht aufkommt.
Eine weitere Masche betrifft Schwarzarbeit. So warb eine Firma in einem Faltblatt für die Reinigung von Einfahrten. Eine Verbraucherin nahm Kontakt auf, und der Dienstleister bot an, die Arbeiten „schwarz“ – also ohne Rechnung und Steuer – auszuführen. Trotz der zugesagten sieben Jahre Garantie waren die Arbeiten mangelhaft. Da keine Rechnung vorlag, hatte die Kundin keine Möglichkeit, Reklamationen rechtlich durchzusetzen. Schwarzarbeit ist illegal und kann Bußgelder nach sich ziehen. Gleichzeitig schützt sie unseriöse Anbieter vor berechtigten Ansprüchen der Kunden.
Das Problem mit gefälschten oder fehlerhaften Rechnungen zeigt sich in einem weiteren Fall: Eine Hausbesitzerin beauftragte eine Firma telefonisch. Nach vier Stunden unzufriedenstellender Arbeit verlangte sie eine Rechnung. Diese wies eine gefälschte Firmenadresse auf und enthielt keine Steuer- oder Rechnungsnummer. Erst nach Androhung polizeilicher Maßnahmen erhielt sie eine neue Rechnung mit anderer Adresse. Ein Einspruch per Einschreiben blieb ohne Erfolg, da das Schreiben als unzustellbar zurückkam. Solche Praktiken erschweren es Verbrauchern, ihre Rechte wahrzunehmen und führen häufig zu finanziellen Nachteilen.
Nicht selten werden auch überhöhte Preise verlangt, die in keinem Verhältnis zur tatsächlichen Leistung stehen. Ein Beispiel ist eine Firma, die für die Reinigung und Versiegelung einer bemoosten Außenfläche 3.600 Euro verlangte. Die Arbeiten waren bereits nach fünf Stunden erledigt – viel schneller als angekündigt. Dennoch bestand der Arbeiter auf Barzahlung des vollen Betrags.
Diese Beispiele zeigen, wie wichtig es ist, bei Haustürgeschäften und vermeintlich günstigen Angeboten kritisch zu bleiben. Verbraucher sollten auf offizielle, nachvollziehbare Rechnungen bestehen, keine Schwarzarbeit in Anspruch nehmen und im Zweifel die Polizei oder Verbraucherzentralen kontaktieren. Nur so lässt sich betrügerischen Methoden effektiv begegnen und das eigene Recht schützen.
Zurück