Vorsicht

Besonders vorsichtig sollten Sie bei sogenannten „fliegenden Handwerkern“ sein, die ihre Dienstleistungen an der Haustür anbieten. Oft zu scheinbar günstigen Konditionen, die sich aber nachher durch evtl. Mehrarbeit hochsteigen oder so schlecht ausgeführt das nachher Folgekosten zur Schadenbeseitigung nötig sind. Außerdem sind viele dieser Handwerker sogar aus dem Ausland hier in Deutschland unterwegs, man hat überhaupt keinen Ansprechpartner bei Reklamation oder Schäden. Des Weiteren sind diese „fliegenden Handwerker“ oft nicht mal Haftpflichtversichert und im Schadensfall bleiben Sie auf den Kosten sitzen.  Ein weiteres Problem ist das diese oft minderwertige Farben benutzen und nicht richtig auftragen, denn Reinigung und Farbe wird an einem Tag erledigt, welches aufgrund der Trockenzeit gar nicht machbar ist. Es wird aber einfach gemacht, dies wird sich nach kurzer Zeit auf dem Dach zeigen.

 

Außerdem haben Sie keine Garantie und Gewährleistung auf die Arbeiten, da Sie wahrscheinlich nicht mal eine ordnungsgemäße Rechnung für den Auftrag erhalten.

Daher lieber Referenz Häuser anschauen und Angebote genauestens prüfen und nicht nur den „Preis“ entscheiden lassen. Denn wenn man so ein „unschönes“ Dach teuer bezahlt hat, ärgert man sich noch sehr lange daran und mal abgesehen von den eventuellen Folgekosten/Folgeschäden die durch eine falsche/schlechte Dachbeschichtung entstehen. 

Besser von Pro Dachreinigung oder einer unserer Partner ein ordentliches Angebot erstellen lassen, denn wir schauen uns ihr Dach persönlich vorher an und beraten Sie fachgerecht und Sie erhalten ein detailliertes Angebot. 

 

Und wichtig ist!!

Das Dach wird nicht betreten und wir verarbeiten Renotec Dachbeschichtung Farben.

Ihr Pro Dachreinigung Team

Betrug Bespiele

 

Dieses Dach wurde nur halb fertig gemacht, es handelte sich um eine Firma aus Hessen mit Postadresse in Hamburg. Das Dach hat Tonziegeln, wenn man das Beschichten möchte, muss man vorher gründlich reinigen und nach Trocknung grundieren, das wurde nach Zeugenaussagen nicht gemacht.


Dieses Dach wurde auch vom selben Firma aus Hessen gereinigt, es handelt sich um ein Dach aus Asbest-Schindeln. Asbest darf man nicht reinigen. Die Firma und Hausbesitzer müssen mit einer empfindlichen Strafe rechnen.


Dieses Dach wurde vor ca. 10 Jahren von eine Firma aus „Rostock“ beschichtet. Die Farbe lösst sich schon überall. Noch schlimmer ist das die First mit Gips ausgebessert wurde. Die Farbe blätterte schon nach 3 Jahren vom Gips ab.

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Schutz

Zum Schutz vor dubiosen Angeboten geben Verbraucherzentrale und Landeskriminalamt folgende Tipps:

  • Wenn Fremde klingeln, sollte eine Türsprechanlage genutzt oder die Haustür nur mit einer Türsperre geöffnet werden.
  • Drückerkolonnen sollten nie spontan an der Haustür beauftragt werden. Es ist ratsam, sich zunächst eine Visitenkarte oder ein Faltblatt mit Angaben wie Firmenname, Firmenanschrift und ggfs. Internetadresse geben zu lassen. Die Angaben können dann in Ruhe geprüft werden.
  • Es ist immer sinnvoll, Vergleichsangebote von ortsansässigen Handwerkern einzuholen und Angebote zu vergleichen.
  • Wer allein und verunsichert ist, sollte einen Nachbarn hinzuziehen und ihn um Unterstützung bitten.
  • Wer sich auf Schwarzarbeit einlässt, macht sich strafbar.
  • Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen, also an der Haustür oder in einer Wohnung, abgeschlossen werden, können innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden.
  • Sinnvoll ist eine schriftliche Vereinbarung darüber, dass die geleistete Arbeit nicht bar bezahlt, sondern der Betrag nach Erhalt einer Rechnung überwiesen wird.
  • Bei verdächtigen Personen oder Angeboten sollte sofort die Polizei unter der Notrufnummer 110 informiert werden.

Weitere Informationen zum Thema sind auf der Webseite der Verbraucherzentrale und bei der der Polizei (Link verlässt die Seite von PD) zu finden.
Beratung und Hilfen gibt es bei den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale sowie in den Polizeipräsidien (Link verlässt die Seite von PD).

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Betrug

Vorsicht bei Werbung an der Haustür oder im Briefkasten

Genug Betrug: Unseriöse Angebote zur Dach- und Steinreinigung

  • Verbraucherzentrale und Landeskriminalamt warnen vor unseriösen Anbietern für Dach- und Steinreinigungen.
  • Diese bieten ihre Leistungen spontan an der Haustür, per Zeitungsbeilage oder Briefkastenwerbung an.
  • Besondere Vorsicht ist geboten, wenn mit äußerst günstigen Preisen geworben wird.

Die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt mahnen zur Vorsicht, wenn an der Haustür mit Briefkastenwerbung und in Zeitungsbeilagen für die Reinigung von Dächern und Hauseinfahrten geworben wird. Der Verbraucherzentrale wurden in den letzten Wochen mehrere betrügerische Fälle gemeldet.

 

Die Geschichte mit der übrig gebliebenen Zeit – Betrug an der Haustür

Immer wieder berichten Verbraucher von dubiosen Angeboten zur Reinigung von Hauseinfahrten, die an der Haustür unterbreitet werden. Häufig handelt es sich dabei um Betrugsmaschen, die mit scheinbar günstigen Preisen und „übrig gebliebenem“ Material locken. Doch hinter diesen Angeboten verbergen sich oft illegale Praktiken, mangelnde Qualität und rechtliche Fallstricke.

Ein typisches Beispiel ist die Geschichte eines Hausbesitzers, dem ein Mitarbeiter einer Firma anbot, seine 30 Quadratmeter große Einfahrt für 350 Euro zu reinigen. Der Mitarbeiter gab vor, bei einem Auftrag in der Nachbarschaft vorzeitig fertig geworden zu sein und noch Reinigungsmaterial übrig zu haben. Das Angebot klang verlockend günstig. Doch als der Hausbesitzer Zweifel anmeldete und nach einer Visitenkarte fragte, wurde ihm lediglich eine zerfledderte Reisegewerbekarte vorgezeigt – ausgestellt in Nordrhein-Westfalen, obwohl die Firma vor Ort agierte. Nach Einschaltung der Polizei entpuppten sich die Arbeiter als Personen mit in Irland zugelassenen Fahrzeugen, die kurz darauf verschwanden. Diese Vorgehensweise weist auf eine betrügerische Masche hin, bei der die Verantwortlichen schnell weiterziehen, sobald Verdacht aufkommt.

Eine weitere Masche betrifft Schwarzarbeit. So warb eine Firma in einem Faltblatt für die Reinigung von Einfahrten. Eine Verbraucherin nahm Kontakt auf, und der Dienstleister bot an, die Arbeiten „schwarz“ – also ohne Rechnung und Steuer – auszuführen. Trotz der zugesagten sieben Jahre Garantie waren die Arbeiten mangelhaft. Da keine Rechnung vorlag, hatte die Kundin keine Möglichkeit, Reklamationen rechtlich durchzusetzen. Schwarzarbeit ist illegal und kann Bußgelder nach sich ziehen. Gleichzeitig schützt sie unseriöse Anbieter vor berechtigten Ansprüchen der Kunden.

Das Problem mit gefälschten oder fehlerhaften Rechnungen zeigt sich in einem weiteren Fall: Eine Hausbesitzerin beauftragte eine Firma telefonisch. Nach vier Stunden unzufriedenstellender Arbeit verlangte sie eine Rechnung. Diese wies eine gefälschte Firmenadresse auf und enthielt keine Steuer- oder Rechnungsnummer. Erst nach Androhung polizeilicher Maßnahmen erhielt sie eine neue Rechnung mit anderer Adresse. Ein Einspruch per Einschreiben blieb ohne Erfolg, da das Schreiben als unzustellbar zurückkam. Solche Praktiken erschweren es Verbrauchern, ihre Rechte wahrzunehmen und führen häufig zu finanziellen Nachteilen.

Nicht selten werden auch überhöhte Preise verlangt, die in keinem Verhältnis zur tatsächlichen Leistung stehen. Ein Beispiel ist eine Firma, die für die Reinigung und Versiegelung einer bemoosten Außenfläche 3.600 Euro verlangte. Die Arbeiten waren bereits nach fünf Stunden erledigt – viel schneller als angekündigt. Dennoch bestand der Arbeiter auf Barzahlung des vollen Betrags.

Diese Beispiele zeigen, wie wichtig es ist, bei Haustürgeschäften und vermeintlich günstigen Angeboten kritisch zu bleiben. Verbraucher sollten auf offizielle, nachvollziehbare Rechnungen bestehen, keine Schwarzarbeit in Anspruch nehmen und im Zweifel die Polizei oder Verbraucherzentralen kontaktieren. Nur so lässt sich betrügerischen Methoden effektiv begegnen und das eigene Recht schützen.

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