AGB

 

Auftragserteilung

Der Auftraggeber erteilt der Firma Pro Dachreinigung, Hakenstraße 7, 49828 Neuenhaus, den Auftrag zur Ausführung von Arbeiten im Rahmen eines Werkvertrags, dessen Grundlagen schriftlich festgelegt werden.

 

Tätigkeitsausführung

Terminangaben für die Auftragsdurchführung sind unverbindlich. Ein möglicher Verzug tritt erst nach Ablauf einer vierwöchigen Nachfrist, die der Auftraggeber setzt, in Kraft.

 

Vertragsabschluss und Widerruf

Sämtliche auszuführenden Tätigkeiten bedürfen zuvor vertraglich und in Schriftform enthaltenen Willenserklärungen. Nebenabreden, sofern sie nicht in schriftlicher Form vorliegen, sind unwirksam.
Der Auftraggeber kann seine Erklärung, die auf den Abschluss des Auftrags oder Werkvertrags gerichtet ist, innerhalb einer Frist von zwei Wochen in schriftlicher Form gegenüber der Firma Pro Dachreinigung widerrufen.
Der Widerruf muss nicht begründet werden und unterliegt keinen besonderen Voraussetzungen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Die Widerrufsfrist beginnt, sobald der Auftraggeber bei Vertragsabschluss seine Willenserklärung abgibt, einschließlich der Informationen zur Widerrufsmöglichkeit, und ihm eine gesonderte Widerrufserklärung ausgehändigt wurde; zudem muss ihm die Vertragsurkunde oder der schriftlich zu erklärende Auftrag zum Vertragsabschluss oder eine Abschrift des Vertrages übergeben werden.

 

Haftung

Beim Reinigen von Dächern, Fassaden, Wintergärten und Terrassen kann es vorkommen, dass sich lose Partikel, beispielsweise am First oder in Fugen (wie etwa bei Zement) sowie bei Firstkämmen, lösen. Diese Ablösungen sind häufig auf Umwelteinflüsse, wie Sonneneinstrahlung, zurückzuführen und können nicht verhindert werden.
Besonders bei Dächern ohne Dachfolien oder bei schadhaften bzw. falsch angebrachten Dachfolien besteht, wenn auch sehr selten, das Risiko, dass Wasser eintreten kann. Dies kann auch durch nicht fachgerecht angebrachte Abschlussdichtungen bei Schornsteinen oder Wintergärten verursacht werden.

Für diese möglichen Folgeschäden können wir leider keine Haftung übernehmen.

 

Garantie   

Bei reinen Dach- und Fassadenreinigungsarbeiten wird keine Garantie übernommen. Der Auftraggeber oder dessen Vertreter ist verpflichtet, die ausgeführten Arbeiten unverzüglich nach Fertigstellung zu überprüfen und etwaige Unregelmäßigkeiten oder Schäden zu melden. Selbstverständlich werden festgestellte Mängel umgehend und unverzüglich behoben.

 

Reklamationen   

Schäden müssen uns innerhalb einer Woche nach Rechnungsstellung in schriftlicher Form (durch Brief, Fax oder E-Mail) mitgeteilt werden. Diese Frist gilt sowohl für Dächer als auch für Fassaden.

Anfahrkosten

Anfahrkosten fallen nur dann an wenn der Auftrag unter 50 m² ist.

 

Gesetzliche Bestimmungen

Sofern Teile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Pro Dachreinigung, Hakenstraße 7, 49828 Neuenhaus, durch Gesetze oder Rechtsprechung außer Kraft gesetzt werden, sind diejenigen Bestimmungen heranzuziehen, die den ursprünglichen am nächsten kommen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

Fazit

Die Qualität unserer Produkte, sowie unser handwerkliches Können zeichnet uns aus.

 

Gerichtsstand

Sofern nicht anders vereinbart, ist der vereinbarte Gerichtsstand in Nordhorn.

 

Stand: 12.01.2019